Verwaltungshaushalt

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Der Verwaltungshaushalt umfasst nach der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) alle Einnahmen und Ausgaben, die nicht dem Vermögenshaushalt zuzuordnen sind. Dies sind Einnahmen und Ausgaben, die das Vermögen nicht erhöhen oder vermindern. Dazu zählen unter anderem laufende wiederkehrende Kosten für Energieversorgung, Versicherungsbeiträge, Personalausgaben.

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