Baulast
Zu einer Baulast unterwirft sich ein Grundstückseigentümer freiwillig zugunsten eines Nachbarn. Baulasten werden in das Grundbuch, Abteilung II eingetragen.
Zu einer Baulast unterwirft sich ein Grundstückseigentümer freiwillig zugunsten eines Nachbarn. Baulasten werden in das Grundbuch, Abteilung II eingetragen.
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